Sozialversicherungsfreiheit 2008 bei Entgeltumwandlung soll erhalten bleiben
Von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde gegenüber der gesamten Bundesregierung eine Initiative zur Erhaltung der Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus auch bei der Entgeltumwandlung eingeleitet. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt der Attraktivität und den weiteren Aufschwung der betrieblichen Altersversorgung. Abzuwarten bleibt, wann und wie diese politische Entscheidung umgesetzt wird. Da die Sozialabgabenfreiheit per Gesetz bis zum Ende des Jahres 2008 befristet ist, ist noch eine Gesetzesänderung erforderlich, damit diese richtungsweisende Entscheidung ihre volle Wirkung entfalten kann.
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