Sozialversicherung im Mittelalter
Eine soziale Sicherung über eine soziale Versicherung gab es in der Antike und der Frühzeit nicht. Damals sorgte die Familie oder die Sippe für die Invaliden, Altar oder die Hinterbliebenen. Dies war eine allgemein anerkannte gesellschaftliche Aufgabe.
Mit der schrittweise beginnenden Individualisierung der Gesellschaft und der Spezialisierung der Arbeitswelt begann der Ruf nach einer von der Familie bzw. Sippe unabhängigen sozialen Sicherung.
So gab es bereits im antiken Griechenland eine staatliche Armenfürsorge (so unterstützte der Staat z. B. erwerbslose und unbemittelte Bürger mit Geld, Nahrung und Kleidung); in einigen Vereinen (z.B. Handwerkergilden) halfen sich die Mitglieder selbst.
Auch aus dem antiken und frühchristlichen Rom sind Krankenkassen- und Sterbekassenvereine bekannt — erste versicherungsähnliche Einrichtungen. Sie bedurften staatlicher Genehmigung und standen unter staatlicher Aufsicht. Von Bedeutung war noch die Fürsorge der christlichen Kirche. Später schuf auch der Staat Krankenhäuser, Waisenhäuser und Speisehäuser für Kranke und Invaliden.
Bei den germanischen Stämmen fehlten staatliche Einrichtungen. Hilfeleistung in Notfällen war hier Sache der Familie oder der Sippe.
Das Mittelalter ist gekennzeichnet durch die Fürsorge der Kirche, insbesondere durch die Fürsorge der Klöster (Caritas). Krankenpflege erfolgte durch einen erfahrenen Mönch; meist war im Kloster ein Krankenhaus. Die Klöster nahmen auch arbeitsunfähige und alte Leute auf. Mitte des 15. Jahrhunderts ging die klösterliche Fürsorgetätigkeit zurück (wirtschaftliche Schwierigkeiten, beginnende Reformation).
Bedeutsam aus dieser Zeit ist auch die Fürsorge der Ritterorden, die nach ihrem Gelübde verpflichtet waren, für die kranken und verlassenen Glaubensbrüder zu sorgen. Die Orden (besonders der „Johanniterorden* und der .Deutsche Orden") gründeten und betrieben Hospitäler. Die Spitalorden lösten im Krankenhauswesen die Ritterorden ab. Später begannen auch größere Städte damit, Hospitäler zu bauen.
Der 30jährige Krieg (1618—1648) zerstörte die Fürsorgeeinrichtungen der Kirchen und Städte. An ihre Stelle trat jetzt die Selbsthilfe auf gemeinschaftlicher Grundlage. Die wichtigsten Einrichtungen waren die Selbsthilfe im Bergbau und im Handwerk.
Im Bergbau fanden sich wegen der besonderen Berufsgefahr schon frühzeitig Selbsthilfeeinrichtungen, wenn auch in sehr einfacher Form. Die Bruderschaft der Bergleute — die Knappschaft — half dem Betroffenen, auch verrichtete sie seine Arbeit mit, so daß kein Verdienstausfall eintrat. Später stellte man an Lohntagen Büchsen auf, in die jeder Knappe nach seinem Belieben Geld einwarf. Aus der freiwilligen Spende wurde dann die Verpflichtung zur Entrichtung des .Büchsenpfennigs"; aus der Spende waren feste Beiträge geworden. Die Büchsenkassen entwickelten sich zu Knappschaftskassen, aus denen Bergleuten und ihren Familien Krankheitskosten, Arzneien oder Sterbegeld ersetzt wurden. Die Büchsenkasse verwaltete ein Knappschaftsältester.
Bei den Handwerkern finden sich Zusammenschlüsse, die als Zünfte oder Innungen bekannt sind. Wie bei den Bergleuten standen sich auch hier die Mitglieder einer Zunft in Notlagen bei. Man bildete Zunftbüchsen und Zunftvermögen, in die jeder Meister einen bestimmten Beitrag zu zahlen hatte. Die Gesellen schlossen sich zu Gesellenbruderschaften zusammen.
Noch heute besteht Streit darüber, ob die Einrichtungen im Bergbau oder die im Handwerk die frühesten Vorläufer der heutigen Sozialversicherung sind.
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