Sonderkündigungsrechte in Anspruch nehmen

Viele Verbraucher wissen nur unzureichend über ihre tatsächlichen Rechte bescheid. So wird zum Beispiel oftmals davon ausgegangen, dass ein Vertrag (beispielsweise Handyvertrag oder ein Fitnisstudio) nur nach dem Ablauf der angegebenen Vertragslaufzeit und innerhalb der angegebenen Kündigungsfristen aufgelöst werden kann. Doch dem ist nicht immer so…

In vielen Fällen besteht auch ein Sonderkündigungsrecht von Verträgen. Ein solches Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel immer dann, wenn irgendetwas außergewöhnliches geschieht. Beispielsweise kann man seinen bestehenden DSL-Provider außerordentlich kündigen, wenn dieser nicht bereit ist einem die vertraglich zugesicherten Leistungen zu liefern (zum Beispiel das Internet oder Telefonieren aufgrund von Provider-verschulden nicht funktioniert). Ähnlich sieht es auch im Falle von Tarifänderungen, bzw. Preiserhöhungen aus, wenn diese nicht vertraglich im Vorfeld geregelt werden. Gründe für ein Sonderkündigungsrecht können viele vorliegen.

Auch ein Umzug kann ein Grund sein etwa seinen Telekommunikationsprovider außerordentlich zu wechseln. Auch das Fitnessstudio kann man auf diese Art und Weise los werden, wenn es eine bestimmte Anzahl von Kilometern vom neuen Wohnort entfernt ist, auch dann wenn man zum Beispiel einen 24-monatigen Vertrag mit dem Studio hat.

Man sieht also: Oftmals kommt man auch aus Verträgen heraus, die scheinbar unantastbar sind. Man muss als Verbraucher nur wissen wie und auf welche konkreten Umstände man sich beruft. Leider ist die tatsächliche Faktenlage in dem einen oder anderen Fall jedoch nicht so plakativ und einfach wie in diesem Artikel dargestellt. In solchen Fällen muss dann mehr ins Detail gegangen werden und eventuell doch auf die Hilfe von Verbraucherschützern oder Anwälten zurück gegriffen werden.

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