Private Krankenversicherer klagen gegen Gesundheitsreform
Die anstehende Gesundheitsreform wirft seine Schatten schon voraus. Die private Krankenversicherung musste im Jahr 2007 starke Einbußen hinnehmen. Das Neugeschäft ist um die Hälfte eingebrochen. Nun klagen über 25 Krankenversicherer gegen die bestehenden Regelungen und die kommende Gesundheitsreform 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) berichtete, dass die Einnahmen und Rücklagen sich verstärkten, aber die Neuzugänge stark fallend sind. Daher legten Sie Verfassungsbeschwerde ein.
Kunden haben zukünftig die Möglichkeit, in einen einheitlichen Basistarif zu wechseln, welcher vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Auch ist der Beitrag durschnittlich gering angesetzt. Die privaten Krankenversicherer befürchten daher, dass es zum Einbruch in den Top Tarifen kommen wird und die Kunden in die günstigeren Tarife wechseln werden. Auch gilt eine Annahmeverpflichtung, wodurch die Risikoeinschätzung der Tarife und die Kostensituation sich deutlich verschlechtern könnte.
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sprach dem PKV Verband das Recht zur Verfassungsbeschwerde zwar zu, aber konnte nicht ganz nachvollziehen, dass die Unternehmen Gewinne realisieren und gleichzeitig "schwarze Wolken" prophezeien. Dazu sei nur gesagt, Unternehmen müssen Gewinne erwirtschaften, ansonsten wäre es ein Wohlfahrtsverband und rein aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht sollte man auch in die Zukunft planen, was beim den Politikern ja nur in Wahlperioden geschieht.
Insgesamt kamen im letzten Jahr fast 60.000 Menschen in den Vorzug einer privaten Krankenversicherung. Dieses sind aber nur ca. die Hälfte derjenigen, die im Jahr 2006 versichert wurden. Dieser Rückgang kam auch dadurch zustande, dass freiwillig gesetzlich Versicherte nun ab dem 02.Februar 2007 erst dann in die PKV wechseln können, wenn Sie in den letzten 3 Jahren die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) überschritten haben. Dieses führte zum deutlich erschwerten Zugang zur privaten Krankenvollversicherung.
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