Pendlerpauschale,Geld vom Finanzamt zurück?
Die Diskussionen sind heiß gelaufen im vergangenen Jahr 2007, wo der deutsche Gesetzgeber die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer genehmigt hat. Dieses wollten Sich 2 Bürger nicht gefallen lassen und haben dagegen geklagt. Das Ergebnis vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hat nun ergeben, dass diese Maßnahme verfssungswidrig sei. Nun wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob diese Kürzung wieder rückgängig gemacht werden kann.
Rund 8 Millionen Berufspendler sind von dieser Entscheidung betroffen und diese hoffen natürlich darauf, dass Sie zukünftig wieder ab dem 1. Kilometer die Pendlerpauschale absetzen können.
Wer jetzt nun seine Steuererklärung für 2007 macht, der sollte unbedingt die Daten vollständig angeben, denn diese Steuererklärung wird nur vorläufig entschieden und wird nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts entgültig erst entschieden. Weiterhin kann man auch für dieses Jahr 2008 diese Werbungskosten in die Steuerkarte eintragen lassen und bekommt gleich mehr Netto. Man muss aber schauen, wie das Gericht entscheidet. Notfalls müssen diese Steuern wieder zurückgezahlt werden.
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