Gesundheitreform Verfassungsgericht verhandelt über Klagen
Teile der Gesundheitsreform stehen an diesem Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Es geht um zentrale Regelungen in einer Anhörung um die privaten Krankenversicherungen (PKV). Dabei ist auch der Basistarif, den die privaten Krankenversicherer im nächsten Jahr anbieten werden. Es wird mit einer “Destabilisierung” der PKV gerechnet, so die Stimmen der Ankläger. Ein Urteil wird erst im nächsten erwartet.
Die Verhandlung wurde durch die Verfassungsbeschwerden der Unternehmen Axa,Allianz,Sueddeutsche,Debeka und Victoria herbeigeführt. Insgesamt 29 Unternehmen und weitere einzelne Betroffene klagen gegen diesen Zustand
In diesem Verfahren wird sich auch der “Wirtschaftsweise” Bert Rürup zu den Auswirkungen der Reform in der PKV äußern.
Der Leistungsumfang des Basistarifes ist der Hauptangriffspunkt. Diesen Tarif müssen die Versicherer im nächsten Jahr anbieten. Auch Altkunden können in diesen neu geschaffenen Tarif wechseln. Er orientiert sich an gesetzliche Basisleistungen.
Auch die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen wird kritisiert. Dadurch bleiben die Tarife auch im Alter bezahlbar. Dieses “Sparguthaben” soll nach Ansicht der neuen Gesundheitsreform, zum neuen Versicherer mitgenommen werden können. Der Wechsel wird erleichtert und fördert dadurch den Wettbewerb. Auch die 3 Jahresregelung für Angestellte wird kritisiert und soll überdacht werden.
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