Absetzbarkeit Krankenversicherungen verbessert!
Das Bundesverfassungsgericht hat nun beschlossen, dass Krankenversicherungen stärker steuerlich abzugsfähig werden sollen. Dabei beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass bei der Grundsicherung von Steuerpflichtigen die gezahlten Beiträge steuerfrei bleiben sollen. Dieser Beschluss gilt für privat und gesetzlich Krankenversicherte und muss bis zum Jahr 2010 vom Gesetzgeber neu geregelt werden.
Dabei entschieden die Verfassungsrichter, das die bestehende Gesetzgebung des aktuellen Einkommenssteuergesetzes von 1997 für verfassungswidrig. Dazu erklärte der Sprecher der Bundesregierung, dass die Belastung des Staatshaushaltes durch nun verringerte Steuereinnahmen noch nicht festgestellt worden ist. Mit Sicherheit konnte er mitteilen, dass es Auswirkungen auf die Haushalte haben wird. Leider hat man durch das Urteil keinen rückwirkenden Anspruch auf höhere Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge.
Dieses Verfahren wurde durch einen Anwalt ausgelöst, der im Jahre 1997 für seine Krankenversicherung mit 6 Kindern insgesamt 18.400 € gezahlt hat und diese als Vorsorgeaufwendungen angegeben hat. Dabei wurden Ihm aber nur 10.000 € als abzugsfähige Kosten angerechnet. Dadurch klagte der Anwalt bis zum Bundesgerichtshof und bekam in der letzten Instanz nun Recht. Dieses hält nun diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil es für den Anwalt eine unzumutbare Belastung darstelle.
Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass die damalige Regelung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Der Staat muss gewährleisten, dass auch ein Teil für Krankenversicherungsbeiträge steuerfrei zu stellen sei. Die Bürger müssen in der Lage sein, nicht nur Ihre Wohnung, Heizung und Strom zu bezahlen, sondern auch Ihre Krankenversicherung. Dazu muss es eine steuerliche Entlastung geben. Bei der privaten Krankenversicherung jedoch müssen nicht 100 Prozent absetzbar sein, sondern der Mindestversorgung entsprechend angerechnet werden.
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