Großleinwand auf Rote Richterroben
emmingen/München (ddp). Für die Gäste der Pilsbar «Treff» geht es
am Mittwochvormittag nicht nur um das Rauchverbot, sondern auch um
reichlich Freibier. Wirt Robert Manz sperrt seine Kneipe im
schwäbischen Memmingen eigens eineinhalb Stunden früher als sonst
auf, um gemeinsam mit seinen Gästen auf einer Großbildleinwand die
Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum grundsätzlichen
Rauchverbot in Gaststätten zu verfolgen. «Für alle, die mitfiebern,
gibt es 100 Liter Freibier, wenn die Rauchverbotsgesetzgebung für
verfassungswidrig erklärt wird», kündigt der 45-Jährige an.
Er sei ein «ganz engagierter Gegner» des Rauchverbots in der
Gastronomie, begründet Manz seine Motivation, das ungewöhnliche
Public Viewing anzubieten. Am Mittwoch können die Gäste ausnahmsweise
schon um 9.30 Uhr in den «Treff» kommen, ab 10.00 Uhr sollen auf der
Großbildleinwand die scharlachroten Roben der Verfassungsrichter zu
sehen sein.
Mit allzu vielen Besuchern rechnet Manz nicht. «Das ist eine Zeit,
zu der der Normalsterbliche bei der Arbeit ist», sagt der Wirt.
«Jetzt hoffe ich, dass wegen meines Freibierangebots ein paar Leute
kommen.» Das sei für ihn zwar mit Kosten verbunden. «Doch mir ist die
Sache so wichtig, dass ich das Freibier gern ausgebe.» Er hat sogar
eine Anzeige in einer örtlichen Zeitung geschaltet, um auf die
Veranstaltung unter dem Motto «Bundesverfassungsgericht & Freibier»
aufmerksam zu machen.
Die Pilsbar «Treff» hatte bereits kurz nach Einführung des
bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes für Schlagzeilen gesorgt, weil
Manz das Rauchverbot durch den Hinweis auf die Kunst umgeht. Das
Gesetz sieht Ausnahmen vom Rauchverbot bei «künstlerischen
Darbietungen» vor. Der Wirt erklärt daher all seine Gäste zu
Laienschauspielern und lässt sie Tag für Tag im «Treff» das Stück
«Das Leben vor dem Rauchverbot» aufführen. «Mit großem Erfolg», wie
er betont. Die Gäste qualmen ungeachtet des strengsten deutschen
Rauchverbots weiter – und Manz freut sich nach eigenen Angaben über
eine Umsatzsteigerung von etwa 20 Prozent.
Zwar geht es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am
Mittwoch primär um die Nichtraucherschutzgesetze von Berlin und
Baden-Württemberg, doch das Urteil dürfte Signalcharakter für die
anderen Bundesländer haben. «Ich vermute, dass die
Verfassungsgerichtsentscheidung auch auf mein Rauchertheater
Auswirkungen haben wird», sagt der 45-Jährige. «Ich werde mich dann
mit meinem Anwalt beraten.» Doch er sei sehr zuversichtlich, dass das
Urteil zugunsten der Wirte ausfallen wird.
ddp/pje/stu
Benutzer, die diese Seite fanden, suchten auch nach:
- No search results for this post yet...

Schreib einen Kommentar!