Gesundheitsreform : Zusatzbeiträge für Versicherte
Der neue Gesundheitsfonds ist da. Ab dem heutigen Tag zahlen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz. Die Leistungen der Krankenkassen und nicht mehr der Beitragssatz stehen nun im Vordergrund. Aus diesem Grunde geht die Bundesregierung davon aus, dass die Krankenkassen sich immer mehr zusammenschließen werden und fusionieren.
Nach der Meinung von Marion Caspers-Merk, (parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium) müssen gerade kleinere Krankenkassen über Fusionen nachdenken. Dies meinte er in einem Zeitungsinterview mit der Berliner Zeitung. Kleinere Kassen hätten zum großen Teil nur gesunde Mitglieder und Patienten. In Zukunft sollten dann 50 – 80 Krankenkassen ausreichen, um den Mitgliedern eine vernünftige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Durch die neue Gesundheitsreform 2009 treten nun gravierende Änderungen für private und gesetzlich Versicherte in Kraft. Gesetzlich versicherte müssen nun einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent entrichten. Falls die Krankenkassen mit diesem Beitragssatz nicht auskommen, können Sie einen Zusatzbeitrag einführen. Dieser beträgt maximal 1 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens. Zu Beginn des Gesundheitsfonds rechnen die Krankenkassen aber nicht damit, diesen Zusatzbeitrag wirklich zu erheben. Eine Änderung ist aber nicht ausgeschlossen.
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Dann verstaatlicht das Gesundheitswesen und lasst den Kranken eine optimale Behandlung zukommen, denn die zahlen die Kosten bisher und haben einen Anspruch auf entsprechende Gegenleistung. Auch haben sie offensichtlich keine Lobby. Die Ärzte sollten angemessen bezahlt werden. Die vielen Kassen kosten viel Geld durch ihre aufgeblähten Verwaltungen.