Gesundheitsfonds – Kassen fordern keine Zusatzbeiträge
Gravierende Änderungen im deutschen Gesundheitssystem werden im kommenden Jahr auf die Bürger zukommen. Selbständige haben insbesondere wichtige Änderungen zu erwarten. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung wird eingeführt.
Aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds wird für alle Krankenkassen ein Beitragssatz einheitlich von 15,5 Prozent festgelegt. Gesetzliche Krankenkassen, die nicht auskommen mit Ihrem Beitragssatz, können einen Zusatzbeitrag erheben.
Dieser darf aber nicht über einem Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens liegen.
Eine weitere Änderung findet für Selbständige statt. Ab dem kommenden Jahr haben Selbständige keinen Anspruch mehr auf Krankengeld in der GKV. Sie können sich dann separat versichern, wenn Sie diese Leistungen weiter in Anspruch nehmen wollen.
Weiterhin müssen nun die privaten Kassen jeden aufnehmen, auch wenn er schwere Vorerkrankungen bereits nachweisen muss.
Beim möglichen Wechsel, in eine andere private Versicherung, kann ab Januar 2009 nun ein sogenannter Basistarif gewählt werden, der es auch ermöglicht, Altersrückstellungen vom alten Vertrag mitzunehmen. Dieses Wechselrecht hat er in den ersten 6 Monaten des neuen Jahres 2009. In diesem Tarif müssen Sie laut Gesundheitsreform 2009 dann 18 Monate bleiben und können dann erst in Ihren Wahltarif wechseln. Sie sollten sich auf jeden Fall umfassend informieren.
Benutzer, die diese Seite fanden, suchten auch nach:
- auto

Schreib einen Kommentar!