Die Ehegattenrenten – Zusatzversicherung bei der Basisrente
Mit der Basisrente, die der breiten Öffentlichkeit besser bekannt ist unter dem Namen Rürup Rente, wurde insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von ab 2000 Euro bei Alleinstehenden und 4000 Euro bei Verheirateten, im Jahr 2005 ein attraktives Versicherungskonzept für die private Altersvorsorge geschaffen, die staatlich gefördert wird und auch mit Steuervorteilen verbunden ist.
Zusätzlich zu einem Vertrag auf Basis der Rürup Rente ist es, anders als bei der Riester Rente, die auch nur einem bestimmten Personenkreis offen steht, möglich eine Reihe von Zusatzversicherungen abzuschließen, so zum Beispiel eine so genannte Ehegattenrenten-Zusatzversicherung. Man spricht hier auch von dem so genannten Hinterbliebenenschutz.
Durch die Einbringung einer derartigen Zusatzversicherung zum Vertrag über eine Basisrente kann man seinen Ehepartner und die Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, optimal versorgen, auch wenn man vor dem Eintritt in das Rentenalter verstirbt, denn eine Beleihung, eine Vererbung oder eine Verschenkung des angesparten Vermögens ist bei der Basisrente nicht möglich. Wurde keine Ehegattenrenten-Zusatzversicherung abgeschlossen, so verfällt das angesparte Vermögen zugunsten der Versicherungsgesellschaft, falls der Versicherungsnehmer frühzeitig versterben sollte. Bis zu 49 Prozent der steuerlich geförderten Beiträge dürfen dabei in eine solche Zusatzversicherung einfließen, wobei auch noch wichtig ist, dass der Hinterbliebenenschutz und die Altersvorsorge in einem Vertrag vereinbart sind.
Ist nun der Fall des Todes des Versicherungsnehmers eingetreten und er hatte eine derartige Zusatzversicherung vereinbart, so wird das angesparte Kapital jedoch nicht auf einmal ausgezahlt, sondern auch in Form einer monatlichen Rente, wobei diese Rente sowohl der Ehegatte, als auch die Kinder beziehen dürfen, für die Kindergeld bezogen wird – also höchstens bis zum Ende der Ausbildungszeit.
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