Abgeltungssteuer, die letzten beißen die Hunde
Die Abgeltungssteuer kommt schneller, als Anlegern lieb ist. Wer nicht rechtzeitig handelt, muss zahlen. Was ist zu tun? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die neue Abgabe.
Abgeltungssteuer? Nie gehört. So würden rund 2/3 der Deutschen reagieren. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts der GFK. 74% der Sparer glauben gar, dass sie die Steuer gar nichts angeht. Ein kapitaler Fehler: die neue Steuer trifft alle: Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Rentner, schreibt das Nachrichtenmagazin FOCUS. Ab dem erstem Januar 2009 bittet der Staat Millionen Deutsche zu Kasse, die ihr Erspartes bislang unbehelligt vom Finanzamt vermehren konnten. Künftig müssen zahlreiche Sparer nun 25% Abgeltungssteuer zahlen. Insbesondere wer sich mit kleineren, regelmäßigen Beträgen während der nächsten Jahre ein eigenes Vermögen aufbauen möchte, ist betroffen. Allerdings brauchen Anleger nicht seelenruhig zuzusehen, wie sich der Staat an ihren Gewinnen bedient. Wer rechtzeitig handelt, hat später nicht das Nachsehen. Was ist die Abgeltungssteuer eigentlich? Wen trifft sie? Und wie sollten Anleger jetzt reagieren? Hier kommen die Antworten auf diese und andere wichtige Leserfragen rund um die neue Abgabe.
Abgeltungssteuer – was ist das eigentlich?
Die neue Abgeltungssteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft. Sie löst die bisherige Kapitalertragsteuer ab. Künftig werden Kapitaleinkünfte von Privatanlegern einheitlich mit 25% versteuert. Solidaritätszuschlag von 5,5%, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer kommt noch hinzu. Unter die Abgeltungssteuer fallen künftig:
- Zinsen
- Dividenden beziehungsweise Ausschüttungen, beispielsweise aus Investmentfonds,
- Kursgewinne beim Verkauf etwa von Investment von Anteilen
Weniger Abgeltungssteuer zahlt nur, wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat. Wie diese Anleger lohnt sich eine Steuererklärung, um sich die zu viel gezahlten Abgaben im darauf folgenden Jahr erstatten zu lassen. Für die meisten anderen Anleger gilt: die Steuererklärung wird durch die Abgeltungssteuer einfacher. Da die Abgabe direkt bei den Banken einbehalten wird, brauchen Sparer die Erlöse in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung auszuweisen.
Wen trifft die Abgeltungssteuer?
Alle Privatanleger. Wer Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erhält, muss darauf im Rahmen der Abgeltungssteuer Abgaben zahlen. Lediglich Beträge, die den so genannten Sparerpauschbetrag nicht überschreiten, können Sie steuerfrei kassieren.
Kapitalerträge werden jetzt auch besteuert. Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer?
Bislang versteuern Privatanleger Kapitalerträge zu ihrem persönlichen Steuersatz mit bis zu 42%. Künftig werden einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Anleger mit hohem persönlichem Steuersatz profitieren also unter Umständen. Doch der Wegfall einer Reihe von Vergünstigungen kann künftig bei vielen Sparern den Gewinn schrumpfen:
Kursgewinne steuerpflichtig. Für ab 2009 gekaufte Investmentfonds gilt: wer seine Anteile verkauft, muss vom Gewinn 25% Abgeltungssteuer ans Finanzamt abtreten. Für Investmentfonds, die Anleger bereits jetzt gekauft haben oder noch bis Ende 2008 kaufen, besteht Bestandsschutz – Kursgewinne bleiben von der Abgeltungssteuer verschont. Deshalb: schnelles Handeln sichert Steuervorteile.
Aus für Spekulationsfrist. Wer zurzeit Anteile an einem Investmentfonds verkauft, kann den Kursgewinn steuerfrei kassieren. Vorausgesetzt er hatte den Fonds mindestens 12 Monate im Depot. Diese einjährige Spekulationsfrist entfällt ab 2009. Bei Fonds, die sie nach diesem Datum erstehen, müssten Investoren grundsätzlich Abgeltungssteuer zahlen, wenn der Gewinn beim Verkauf ihrer Anteile den Sparerpauschbetrag überschreitet.
Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Noch werden Dividenden und Spekulationsgewinne nur zu 50% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ab 2009 fallen Dividenden und Aktienkursgewinne zu 100% oder die Abgeltungssteuer.
Was wird aus dem Sparerfreibetrag – gibt es weiterhin eine Summe, die Anleger als Kapitaleinkünfte steuerfrei kassieren können?
Der jetzige Sparerfreibetrag von 750 € für Alleinstehende beziehungsweise 1500 auf für Zusammenveranlagte sowie die Werbungskostenpauschale von 51 € pro Person verschmelzen ab 2009 zum so genannten Sparerpauschbetrag. Für Singers sind dann 801 € an Kapitaleinkünften pro Jahr steuerfrei, für Ehepaare das Doppelte. Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten – etwa Depot – oder Verwaltungsgebühren – steuerlich geltend zu machen, entfällt ab 2009. Vorteil: bei vielen Anlegern kann der Sparerpauschbetrag die Abgeltungssteuer mindern oder gar komplett ausbremsen. Nur von Kapitaleinkünften, die diesen Betrag überschreiten, gehen 25% Kapitalertragsteuer an den Staat. Die alten Freistellungsaufträge bleiben übrigens gültig.
Muss ich die Abgeltungssteuer auch auf meine Riester Rente und Rürup Rente zahlen?
Riester Sparplan und Rürup Rente sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Auch künftig fördert der Staat die Beiträge zu Risterrente oder Rüruprente Policen bei Förderberechtigten steuerlich. Dafür werden planmäßige Rentenauszahlungen nachgelagert besteuert.
Betrifft die Abgeltungssteuer meine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung?
Kapitalauszahlungen: bei Lebensversicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, wird das Kapital in aller Regel steuerfrei ausgezahlt, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist. Lediglich die Hälfte des Vertrages wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Immer vorausgesetzt, der Vertrag ist mindestens 12 Jahre gelaufen und der Versicherte hat seinen 60. Geburtstag zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits gefeiert.
Rentenauszahlungen: Hat der Sparer bei Auszahlungsbeginn sein 65. Lebensjahr vollendet, muss er nur 18% seiner Rente zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Wenn ich von Kursgewinnen aus dem Verkauf von Investmentfonds 1/4 an den Staat abgeben muss – lohnt sich diese Anlage dann noch?
Besonders lohnend ist die Anschaffung von Fonds vor Ende 2008. Denn für rechtzeitig gekaufte Anteile gilt die alte Regelung, nach der Anlegergewinne beim Verkauf abgeltungssteuerfrei kassieren können. Doch auch nach 2008 bleiben Fonds dank ihres hohen Renditepotenzials attraktiv. So haben laut Bundesverband Investment und Asset Management etwa Fonds mit Anlageschwerpunkt in deutsche Aktien in den vergangenen fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 160% erzielt. Pro Jahr sind das 21,1%. Zwar kann es bei Fonds in Zeiten schwacher Bösen immer einmal zu Kursrückgängen kommen. Doch bei langfristiger Betrachtung zeigt sich: Jedem Kurseinbruch folgte ein Aufschwung. Wer also für einen längeren Zeitraum investieren möchte, kann auf die Renditechancen von Fonds setzen. Mit einem von Sparplan profitieren Anleger deren schwacher Börsenphasen sogar von Vorteil, für das gleiche Geld mehr Fondsanteile zu erhalten. Selbst wenn der Gewinn künftig durch die Abgeltungssteuer geschmälert werden sollte, dürfte die Fondsrendite langfristig diejenige der meisten anderen Sparformen übersteigen. Plus: bei vielen Anlegern reduziert der Sparerpauschbetrag den Steuerabzug.
Muss ich die Abgeltungssteuer auch bei einem Fondsparplan zahlen, den ich vor Ende 2008 anfange zu besparen? Und wenn ja: Rentiert sich ein Fondssparplan dann überhaupt noch?
Bei Fondssparplänen werden die Anteile je nach Kaufdatum unterschiedlich behandelt: Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 ins Depot kommen: Sie können veräußert werden, ohne dass die Abgeltungssteuer zuschlägt.
Ab dem erstem Januar 2009 gekaufte Anteile: ihr unterliegen Kursgewinne beim Verkauf der Abgeltungssteuer – werden der Sparerpauschbetrag überschritten wird.
Trotz der Besteuerung können Fondssparplänen auch nach 2008 ein lohnendes Investment sein – dank der hohen Renditechancen von Fonds. Ein Sparplan für einen Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland etwa schaffte in den vergangenen 10 Jahren laut Branchenverband BVI durchschnittlich 7,9% Rendite pro Jahr. Und gerade bei Sparverträgen wirken sich die Sparerpauschbeträge lange positiv auf die Rendite aus.
Kann ich etwas tun, um mein Geld auch künftig steueroptimiert anzulegen?
Anleger können die Auswirkungen der Abgeltungssteuer erheblich mindern. Schnell handeln, lautet die Devise: Wer Investmentfonds vor Ende 2008 kauft, sichert sich für diese Anlagen den Bestandsschutz. Verkauft der Investor solche Fonds nach dem 1.1.2009 und hat er sie mindestens ein Jahr lang besessen, kassiert er die Kursgewinne, ohne dass das Finanzamt über die Abgeltungssteuer daran mitverdienen kann. Und: außer auf eine rechtzeitige Entscheidung kommt es auf die Auswahl geeigneter Produkte an, um Anlageerfolg zu erzielen.
Welche Investments sind geeignet, um Geld steueroptimiert anzulegen?
Garantiefonds. Fonds mit Garantie lassen Anleger an den Renditechancen der Börse teilhaben und begrenzen gleichzeitig ihr Risiko. Solche Fonds zahlen am Ende der Garantieperiode mindestens den Erstanteilswert oder eine festgelegten Prozentsatz davon zurück. Vorteil der Abgeltungssteuer: Garantiefonds ohne Laufzeitende können Anleger Jahre oder gar Jahrzehnte im Depot behalten. Haben Sie das Investment vor dem 1.1.2009 gekauft, sichern Sie sich für den gesamten Zeitraum bis zum Verkauf die Steuerfreiheit ihrer Kursgewinne und einen effizienten Schutz vor Verlust.
Vermögensverwaltung. Lange Zeit war es gut Betuchten oder Unternehmen vorbehalten, ihr Geld von Profis vermehren zu lassen. Nun gibt es aber auch für kleinere Anleger eine Vermögensverwaltung. Die Deutsche Bank bietet zum Beispiel mit ihrem Partner der DWS die Vermögensmandate (WKN DWS0NK, DWS0NL, DWS0NM) an, die es auch dem kleinen Sparer erlaubt, dort sein Geld anzulegen. Mit allen Möglichkeiten der Kapitalmärkte stets an den aussichtsreichsten Branchen und Regionen mitverdienen, ohne sich um sein Kapital kümmern zu müssen, dass ist das Konzept des Vermögens Managements. Dabei können Anleger je nach Risikobereitschaft oder Anlagehorizont zwischen zahlreichen Modellen wählen. Zur Wahl stehen auch Konzepte mit Garantie oder dem Schwerpunkt auf Immobilieninvestments. Das Plus der Vermögensmandate der DWS (WKN DWS0NK, DWS0NL, DWS0NM) in punkto Abgeltungssteuer: Fondsmanager dürfen auch nach dem 1.1.2009 die Gelder der Anleger zwischen den verschiedenen Klassen so oft umschichten, wie es die Marktgegebenheiten erfordern, ohne dass die Abgeltungssteuer die Kursgewinne schmälert. Eines allerdings sollten Anleger unbedingt beachten: um das Finanzamt wirksam auszubremsen, sollten Sie Ihr Geld noch vor Ende des Jahres in die richtigen Investments stecken. Am besten, sie lassen sich schnell ihre persönliche Anlagestrategie zu Steuervermeidung von ihrem Berater erstellen.
UPDATE: Ein Leser war so nett und hat uns auf folgendes aufmerksam gemacht, was wir hier nun gerne mit anführen möchten.
"Sehr geehrter Herr Schwarz,
in Ihrem Artikel vom 6.3. zur Abgeltungssteuer äußern Sie sich auch zu den Möglichkeiten einer Vermögensverwaltung. Hierzu darf ich korrigieren, dass
Vermögensverwaltungen keineswegs von der Abgeltungssteuer befreit sind, da die vorgenommenen Umschichtungen bei allen üblichen Anbietern im Auftrag des Kunden vorgenommen werden, sodass eine steuerliche Anrechnung auch beim Kunden entsteht. Dies bedeutet, dass die Abgeltungssteuer greift. Vermeiden läßt sich dies nur durch vermögensverwaltende Fonds, d.h. dass die Vermögensverwaltung direkt quasi "ein" Produkt wird, gekennzeichnet durch eine WKN oder ISIN."
Freundliche Grüße,
Thorsten A.
Vielen Dank für diese Anmerkung, Die Redaktion
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Habt Ihr einen Schimpansen oder ein Übersetzerprogramm? Was ist das nur für ein grauenvolles Deutsch? Den Redakteur, der die schlimmsten Fehler ausmerzt, sollte man nicht unbedingt wegrationalisieren.
Hallo Havannah
Das ist eine neue Sprachsoftware, die wir zum Einsatz bringen. Noch nicht ganz ausgereift…:) Wir prüfen das. Vielen Dank.